Kitas in Frankfurt (Oder) erhalten rund 118.000 Euro
Frankfurt (Oder) - Jugendstaatssekretär Burkhard Jungkamp wird am 07. September 2010 zwei Fördermittelbescheide der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) für zwei Kitas in der Stadt Frankfurt (Oder) überreichen. Die Kita „Hans und Hanka“ erhält 68.850 Euro. Damit sollen die Sanierung der Sanitärräume, der Kauf von Ausstattungs-gegenständen sowie die Bereitstellung von 136 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr finanziert werden. Die Gesamtkosten betragen 76.500 Euro.
Die Integrationskita „Hilde Coppi“ erhält 49.500 Euro. Mit den Fördermitteln sollen die Sanierung von zwei Bädern für Krippenkinder sowie die Bereitstellung von 23 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr finanziert werden. Die Gesamtkosten betragen 55.000 Euro.
Die Zuwendungen stammen aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“, mit dem Bund und Länder einen bundesweiten Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder bis drei Jahre verabredet hatten.
Jugendstaatssekretär Burkhard Jungkamp freut sich über den weiteren Krippenausbau im Land Brandenburg. „Damit wird nicht nur eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht, sondern auch eine höhere Qualität der zur Verfügung stehenden Plätze erreicht. Zudem schafft eine frühere Betreuung die Möglichkeit, Kinder bereits frühzeitig zu fördern und in ihren Begabungen zu unterstützen“, so Jungkamp.
Bund, Länder und Kommunen hatten sich im Jahr 2007 darauf verständigt, im Bundesdurchschnitt bis zum Jahre 2013 für rund 35 Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz vorzuhalten. Dafür stellt der Bund insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung. Davon erhält Brandenburg rund 57 Millionen Euro bis zum Jahr 2013. Ab 2013 sollen ein- und zweijährige Kinder dann einen generellen Rechtsanspruch für eine Kindertagesbetreuung erhalten.
Die Mittel für Investitionskosten in Kindertagesstätten sollen jährlich – aufge-schlüsselt nach der Zahl der Kinder unter drei – den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt werden. Die Anträge der Kita-Träger sind direkt an die Landkreise oder kreisfreien Städte zu richten, die den ganzen Zeitraum von 2008 bis 2013 planen und Prioritätenlisten erstellen sollen. Mit den Mitteln können sowohl neue Plätze für Kinder unter drei Jahren gebaut als auch bestehende An-gebote saniert werden. Gleichzeitig kann damit zugleich die Ausstattung von Ta-gespflegeangeboten unterstützt werden. Prinzipiell sollen die Träger eine Eigenbeteiligung in Höhe von zehn Prozent aufbringen. Die Kreise oder Städte können aber z.B. die unterschiedliche Finanzkraft von Trägern bei ihren Entschei-dungen berücksichtigen. Die Zuwendungen werden über die ILB abgewickelt.
Im Land Brandenburg gilt derzeit ein Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder unter drei Jahre, deren Eltern berufstätig sind oder die aus anderen Gründen ihre Kinder nicht erziehen können. Rund 23.000 Kinder besuchen eine Kindertages-stätte oder eine Tagespflege. Das sind rund 40 Prozent der Unter-Dreijährigen.
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
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